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Bestattung - Beisetzung - Beerdigung

Ein Mensch stirbt. Ein lieber Angehöriger lebt nicht mehr.

Für Gott ist jeder Mensch einmalig und wertvoll.
Er hat jede*n einzelne*n beim Namen gerufen. 
Als Christen sind wir davon überzeugt, dass Gott das Heil aller Menschen will, der Lebenden und der Toten. 

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick, sodass die Bestattung (Beerdigung, Beisetzung) Ihres Angehörigen gut gestaltet werden kann und Sie die Orientierungspunkte finden, die Sie benötigen.

Die Formalitäten rund um die Bestattung werden meist von den Bestattungs- bzw. Beerdigungsinstituten übernommen. Die Klärung des Termins für das kirchliche Begräbnis wird oftmals vom Bestattungsinstitut mit den Pfarrämtern/-büros geklärt. Die Angehörigen können sich darüber hinaus auch in dem für sie zuständigen Pfarramt/-büro bzgl. der kirchlichen Bestattungsfeier melden.

Zur Beratung und zu Gesprächen im Vorfeld, wenn es vor Ihrem Tod um die Wahl und Festlegung Ihrer Bestattungsform nach Ihrem Tod geht, stehen neben den Seelsorgenden vor Ort auch die Mitglieder des Fachteams Sterben, Tod und Trauer des Pastoralen Raumes zur Verfügung (siehe auch Text zum neuen Bestattungsgesetz). 

Bitte fragen Sie in Ihrer Gemeinde / Ihrem Pfarrbüro nach, was vor Ort üblich ist.

Kreuz-Inschrift: 'Ich aber habe den Tod überwunden', bunte Stiefmütterchen

Rheinland-Pfalz eröffnet neue Bestattungsformen

Umgang mit dem neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

Seit dem 27. September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz. Vor allem die neu eingeführten Bestattungsformen außerhalb des Friedhofs haben für Gesprächsstoff gesorgt. Möglich sind jetzt das Ausstreuen der Asche auf dem Friedhof oder an anderen Orten (zum Beispiel im eigenen Garten), die Flussbestattung, die Aufbewahrung der Urne zu Hause und die würdevolle Weiterverarbeitung eines Teils der Totenasche, etwa zu einem Schmuckstück. 

Manche begrüßen diese neuen Formen sehr, andere sind skeptisch und lehnen sie ab. Gut ist jedenfalls, wenn die Aufmerksamkeit für das Thema dazu führt, dass sich mehr Menschen über die eigene Bestattung Gedanken machen: Wie möchte ich einmal begraben werden? Was würde die eine oder andere Form für mich selbst bedeuten, was für andere? Was hilft den Hinterbliebenen in ihrer Trauer? Gibt es jemand, der das Grab pflegen möchte? Wenn nicht, welche ansprechenden Möglichkeiten gibt es dann für eine würdige, namentliche Grabstätte? 

Aus kirchlicher Sicht gehören vor allem drei Dinge zu einer christlich geprägten Bestattungskultur:

  1. ein namentliche Kennzeichnung der Grabstelle, denn der Name steht für die Würde und Einzigartigkeit der Person;
  2. eine öffentlich zugängliches Grab als Ort der Trauer und des Gedenkens für alle, mit denen ein verstorbener Mensch in Beziehung stand; und
  3. dass die Toten nicht verschwinden, sondern an erkennbaren Orten im Gesichtskreis der Lebenden sichtbar bleiben, als öffentliches Zeichen der Verbundenheit von Lebenden und Verstorbenen.

Mit den neuen Bestattungsformen sind diese Anliegen nicht so gut einzulösen. Deshalb hat die katholische Kirche sich kritisch dazu geäußert. Aber das ist längst nicht alles. Wichtig ist uns, eine Meinungsbildung zur eigenen Bestattung zu fördern, in der Vieles bedacht wird und die deshalb für die einzelne Person und alle, die zu ihr gehören, tatsächlich zu guten Lösungen führt.

Dabei ist klar: Auch manche Katholikinnen und Katholiken werden sich für die neuen Bestattungsformen entscheiden. Deshalb hat sich das Bistum Trier – das heißt der Bischof, die Fachabteilung im Generalvikariat und viele Seelsorger*innen, die kirchliche Begräbnisfeiern leiten – Gedanken gemacht, wie das wichtige Anliegen, dass jedes verstorbene Mitglied der katholischen Kirche ein kirchliches Begräbnis bekommt, im Fall der neuen Bestattungsformen eingelöst werden kann. 

Die Handlungsorientierung, die so entstanden ist und vom Bischof in Kraft gesetzt wurde, lautet kurzgefasst: Wenn eine verstorbene Person eine der neuen Formen für sich festgelegt hat, nehmen wir diese Entscheidung an und suchen nach einem guten Weg der Gestaltung, in folgendem Rahmen:
1. Die gottesdienstliche Feier als zentraler Bestandteil des kirchlichen Begräbnisses findet in jedem Fall unter kirchlicher Leitung statt, als Sterbeamt, Trauerfeier oder Verabschiedungsfeier, so wie es im konkreten Fall passend ist.
2. Die eigentliche Beisetzung in der neuen Form kann in Verantwortung der Angehörigen in Abstimmung mit dem Bestatter stattfinden.
3. Wenn es sinnvoll und gewünscht ist, nimmt der/die Seelsorger*in an der Beisetzung teil: dann nicht als deren Leiter*in, sondern zur seelsorglichen Begleitung der trauernden Hinterbliebenen. 

Genauer nachzulesen ist das auf der Internetseite des Bistums Trier unter www.bistum-trier.de/bestattung.  

Sprechen Sie, wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigen, gerne eine*n Seelsorger*in an. Gerne begleiten wir Sie dabei, gute und tragfähige Lösungen in dieser sensiblen Thematik zu finden. Neben den Seelsorgenden vor Ort stehen auch die Mitglieder des Fachteams Sterben, Tod und Trauer des Pastoralen Raumes zur Beratung und zu Gesprächen zur Verfügung. 

Hinter all dem steht das Anliegen, alles zu tun, was einer qualitätvollen Bestattung dient, die christliche Hoffnungsbotschaft zur Wirkung bringt und eine gute seelsorgliche Begleitung in der Trauer gewährleistet, und zu einer Kultur des Totengedenkens beizutragen, an der viele Anteil haben können und die auch diejenigen nicht aus dem Blick verliert, für die kein namentliches Grab besteht.  

Text: Stefan Nober, Bischöfliches Generalvikariat Trier, Team Diakonische Seelsorge, und Ergänzungen durch das Fachteam Sterben, Tod und Trauer, Pastoraler Raum Neuwied 

Bild links: schwarze Urne umrahmt von Rosen im Kranz / Bild 2: Sargträger tragen einen weißen Sarg / Bild 3:  Eine Urne steht im Friedwald neben dem ausgehobenen Erdloch.

Eines der sieben Werke der Barmherzigkeit ist es, Tote zu bestatten.

In unseren Gemeinden übernehmen Priester, Diakone bzw. Gemeindereferent*innen wie auch dafür ausgebildete Ehrenamtliche die kirchliche Bestattung.

Die kirchliche Bestattung ist "eine liturgische Feier der Kirche. Der Dienst der Kirche will einerseits die wirkkräftige Gemeinschaft mit dem Verstorbenen zum Ausdruck bringen; andererseits will er auch die zur Bestattung versammelte Gemeinde an dieser Feier teilnehmen lassen und ihr das ewige Leben verkünden." (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1684).

Im Angesicht des Todes geben wir darum als Christen Zeugnis von unserem Glauben an die Auferstehung Christi und an das ewige Leben für alle, die zu Christus gehören.

Trauergespräch

Der/Die hauptamtliche Seelsorger*in oder der/die Ehrenamtliche, der/die die Bestattung leiten wird, führt ein Trauergespräch (auch Kondolenzgespräch genannt) mit den Angehörigen, zu hause oder in einem kirchlichen Raum. Im Gespräch mit den Angehörigen wird die würdevolle Gestaltung der kirchlichen Feier besprochen. Die Angehörigen erzählen vom Leben des und mit dem Verstorbenen. Ob und wieviel davon bei der Bestattung in der Ansprache vorkommt, entscheiden die Angehörigen. Die Mitgestaltung der Bestattung durch die Angehörigen ist vielfach möglich: Text- und Liedauswahl, Fürbittgestaltung, ...

Ablauf einer Bestattung

Bei einer Urnenbestattung kann das Sterbeamt oder die Trauerfeier vor der Kremation als Verabschiedung gestaltet sein oder nach der Kremation zur Beisetzung der Urne.

Die Bestattung kann in drei Stationen (Kirche, Friedhofshalle, Grab bzw. Friedhofshalle, Grab, Kirche), in zwei Stationen (Kirche/Friedhofshalle, Grab bzw. Grab, Kirche) oder in einer Station (Grab) stattfinden.

Vielfalt der Bestattungsformen

Die Art, wie die Bestattungen vorgenommen werden, ist mittlerweile sehr unterschiedlich.

Aus der Vielfalt der praktizierten Bestattungsformen seien folgende benannt:

  • Erdbestattung (Körperbeisetzung im Sarg) im namentlich gekennzeichneten
    Reihen-, Wahl- oder Tiefgrab, im Erdgrab (z. B. Rasengrab mit Platte) oder in einer Familiengruft
  • Feuerbestattung (Kremation und Beisetzung der Asche des/der Verstorbenen)
    im namentlich gekennzeichneten Urnengrab oder in einer Urnenmauer/-stele,
    durch Baumbestattung auf einem Friedhof oder im Bestattungswald.

Weitere Bestattungsformen ermöglicht das neue Bestattungsgesetz in RLP, das seit dem 27. September 2025 in Kraft gesetzt ist. Bitte beachten Sie dazu den Artikel "Rheinland-Pfalz eröffnet neue Bestattungsformen" weiter oben auf dieser Seite.

Petra Schunkert, Regina Schmitz, April 2023 (ergänzt im Dezember 2025)